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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die barrierefreie Nutzbarkeit der Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention ist uns ein wichtiges Anliegen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.demenzwoche.bayern.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir haben die Barrierefreiheit unserer Websites auf Grundlage der BITV 2.0 vom 21. Mai 2019 getestet. Der Test bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 in der Fassung vom 5. Juni 2018 mit ein.

Für die Testung der Websites wurde jeweils eine repräsentative Anzahl an Seiten ausgewählt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem System Silktide Accessibility Checker als Google Chrome Extension. Zudem wurden manuelle Tests durchgeführt, um die Einhaltung der weiteren 38 Richtlinien nach dem BITV-Standard zu prüfen.

Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden als BITV-konform bewertet.

Diese Erklärung wurde am 21.02.2025 erstellt.

Diese Erklärung wurde am 11.03.2025 überprüft und aktualisiert.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Richtlinien wurden nicht vollständig eingehalten:

  • Betrifft Navigierbarkeit (WCAG 2.1, Richtlinie 2.4): Die Verschachtelung der Überschriften ist nicht immer korrekt. Begründung: Die Reihenfolge der Überschriften kann aufgrund der Ausgabe dynamischer Seiteninhalte aus Datenbanken nicht immer eingehalten werden.
  • Betrifft Zugänglichkeit per Tastatur (WCAG 2.1, Richtlinie 2.1) und Kompatibilität (WCAG 2.1, Richtlinie 4.1): Durch die Eingabe von Dritten kann aufgrund der Ausgabe dynamischer Seiteninhalte nicht immer die Kompatibilität eingehalten werden.
  • Betrifft Textalternativen (WCAG 2.1, Richtlinie 1.1): Es stehen nicht für alle Nicht-Text-Inhalte Textalternativen zur Verfügung. Begründung: Textbeschreibungen fehlen bei Schmuckbildern. Label-Texte sind in Software von Dritten und älteren Systemen nicht immer vorhanden. Auf einigen Websites kommen redundante Alternativ- und Title-Texte vor, z. B. beim Einsatz von verlinkten Icons und Bildern mit dazugehörigem, ebenfalls verlinktem Text.
  • Betrifft Gebärdensprache (Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) §9): Es sind keine Gebärdensprachvideos vorhanden. Begründung: Die Erstellung von Gebärdensprachvideos ist aufgrund der Vielzahl an Inhalten und der begrenzten Ressourcen aktuell noch in Umsetzung.
  • Betrifft Untertitel für Videos (BITV 2.0, Richtlinie: 7.1.4): Die Anpassung des Untertitels ist mit dem aktuellen HTML5 Video Player nicht möglich. Eine Alternative Lösung ist in Umsetzung.
  • Betrifft Tonspur für Audiobeschreibung (BITV 2.0, Richtlinie: 9.1.2.3/9.1.2.5): Es sind keine Audiobeschreibungen vorhanden. Begründung: Die Einbindung einer Audiobeschreibung ist mit dem aktuellen HTML5 Video Player nicht möglich. Eine Alternative Lösung ist in Umsetzung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene
Feedback-Formular.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html